Gründerzeit Keller

In Städten mit extremem Zuzug und entsprechender Wohnungsnot, wie z.B. in Berlin zu jener Zeit, wurden Keller in der Gründerzeit auch als bewohnbare Räume geplant. Üblicherweise dienten sie jedoch: 

• als Lagerraum für Lebensmittel (aufgrund ihrer gleichmäßig kühlen Temperatur) oder für Heizmaterial 

• zum Schutz gegen aufsteigende Feuchtigkeit bzw. Spritzwasser im Sockelbereich durch Herausheben des Erdgeschossbodens um mehr als 40 cm 

• zum Schutz vor gesundheitsschädlichen ,,Dämpfen« aus dem Grundwasser, welche z.B. für Typhus verantwortlich gemacht wurden

Keller waren damit brauchbare, jedoch nicht wirtschaftlich vermietbare Flächen. Die Ausführung entspricht dieser Prämisse - trotz fortgeschrittener Bautechnologien. So gibt es seit Mitte des 19. Jahrhunderts industriell hergestellten und somit bezahlbaren Zement sowie Abdichtungen auf T eerbasis, welche aber in der Regel nicht oder nicht regelgerecht eingesetzt wurden. Daher sind Keller der Gründerzeit zwar meist standfest, jedoch dauerhaft feucht. Größere Schäden sind selten, aber eine dauerhafte Nutzung, gar mit Aufenthaltsräumen, ist mit vertretbarem Aufwand nicht zu erreichen. 

Gründungen und Böden 

Da es sich bei Gründerzeitbauten um eine massive Mauerwerksbauweise handelt, findet man bei normaler Baugrundbeschaffenheit Streifenfundamente (historische Bezeichnung: Bankette). Als frostfreie Gründung geben zeitgenössische Fachbücher meist 1,0 bis 1,2 m unter Geländeniveau an. Um die zulässigen Pressungen des Erdreichs, zu denen es grobe Richtlinen gab, nicht zu überschreiten, wurden die Fundamentsohlen durch Abtreppungen verbreitert: Das Mauerwerk verspringt in jeder zweiten Schicht beidseitig um ¼ Stein (Reichsformat 6,5 cm)
Die unterste Lage des Fundaments muss möglichst eine gerade Auflage für das Mauerwerk bilden und geringfügig unterschiedliche Baugrundgegebenheiten überbrücken. Als Baustoff wird neben großen Natursteinplatten und anderen großformatigen Bruchsteinen auch Stampfbeton eingesetzt. In der zeitgenössischen Fachliteratur findet man Vorschläge, den Stampfbeton mit Eisenbändern oder alten Eisenbahnschienen zu verstärken. Alte Mängelberichte sprechen jedoch nicht dafür, dass diese Technik flächendeckend zum Einsatz kam. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Fundamente vollständig oder zumindest in der unteren Lage in Bruchstein ausgeführt wurden. Als Mörtel verwendete man entweder Lehmmörtel aus der Baugrube oder Kalkmörtel mit sehr geringen Kalkbeimischungen - beides Mörtel mit geringer Standfestigkeit.
Auch in der Gründerzeit nutzte man schon Baugrunduntersuchungen und Spezialgründungen, die den heutigen Techniken ähneln. Da die Stadtplanung auf die natürliche Landschaft wie vorhandene Flussläufe keine Rücksicht nahm, musste man z.B. auf Tiefgründungen zurückgreifen. Für mehrgeschossige Bauten verwendete man dabei häufig eingerammte Holzpfähle mit einer 1-2 m starken Auflage aus Stampfbeton, welcher in der Unterlage schwach bewehrt wurde. Keller, die dauerhaft im Grundwasser stehen, sind sehr selten, da damals der Einsatz von Pumpen unüblich war und somit »unter Wasser« hätte gebaut werden müssen. Bei festem Baugrund und leichten Bauten wird als unterste Lage ein Holzrost verlegt, welcher ständig unterhalb des Grundwasserspiegels liegen musste, um nicht zu faulen. Später werden solche Fundamente in Stampfbeton ausgeführt, da die Kosten im laufe der Zeit sanken. Die Betonherstellung auf Zementbasis geschah als Handmischung auf der Baustelle. Als Zuschlagstoffe werden, wenn immer möglich, Sand und Kies aus dem Aushub verwendet. Der so hergestellte Beton hat - auch aufgrund von Erdverunreinigungen - bei Weitem nicht die Güte von heutigem Beton, was auch die enormen Bauteilstärken erklärt.
Die Ausführung der Böden entspricht dem Nutzungszweck. Kellersohlen werden bevorzugt mindestens 20 cm über dem höchsten Grundwasserstand geplant. Da keine Wohnnutzung vorgesehen war, waren abdichtende Beläge nicht notwendig. So gibt es heute hauptsächlich zwei Arten von Böden: gestampften Lehmboden oder lose verlegtes Ziegelpflaster. Beide Böden sind offen gegen Grundwasser und aufsteigende Feuchtigkeit.

Schäden und Maßnahmen
Fundamentierungsprobleme wie Setzungen sollten nach über 100 Jahren Standzeit abgeschlossen oder behoben sein. Verzichtet man auf Baumaßnahmen im Gründungsbereich, sind keine Sanierungen zu erwarten. Eine Maßnahme gegen aufsteigende Bodenfeuchte über den Kellerboden ist beispielsweise das Einbringen einer WU-Betonschicht von mindestens 25 cm Stärke auf dem gestampften Kellerboden. Glatt abgezogen und verrieben kann dieser als fertiger Boden genutzt werden. Bei der Gefahr von aufsteigendem Grundwasser ist vom Einbinden und Abdichten zum aufgehenden Mauerwerk abzuraten. Für die auftretenden Vertikal/asten (Aufschwimmen) an den Einbindepunkten ist das vorhandene Mauerwerk nicht ausgelegt und es kann zu beträchtlichen Schäden kommen. Vielmehr sollten ausreichend breite Fugen, z.B. durch Streifen aus Dränageplatten, als Randdämmstreifen eingesetzt werden, damit das Grundwasser in den Keller eindringen kann. Über Gefälle in der Bodenplatte und einen zentralen Pumpensumpf kann das Wasser dann in den Kanal abgepumpt werden.

  • Das BmB-Archiv - Baukonstruktionen 1875-1975

    Gebäude weiterzunutzen, statt sie abzureißen, ist das Gebot der Stunde. Doch qualifizierte Sanierungsmaßnahmen brauchen Planungssicherheit und einen sicheren Umgang mit dem Gebäudebestand.

  • Schallschutz im Hochbau

    <p>2.4.1.3.4. Schwimmende Estriche</p>rn<p>Schwimmende Estriche verbessern die Luft- und Trittschalldämmung einer Decke. Die Dämmwirkung wird in erster Linie durch ausreichend weich federnde Dämmstoffe mit kleiner dynamischer Steifigkeit s' erreicht (siehe Abschnitt 2.2.3.2), wobei die notwendige Verbesserung von der Art der Decke abhängt (siehe Blatt 3, Tabelle 1 und 2).</p>rn<p>Der Estrich soll in erster Linie nach bautechnischen Gesichtspunkten ausgebildet werden (siehe Blatt 4). An Wänden und anderen Bauteilen (z. B. Türzargen, Rohrleitungen) muß ein besonderer Dämmstreifen angeordnet werden, um einen Übergang des als Körperschall weitergeleiteten Trittschalls aus dem Estrich in die angrenzenden Bauteile zu verhindern (siehe Bild 7). Bei Stahl-Türzargen sind die unteren waagerechten Verbindungen mit Dämmstoffen zu umhüllen. Schwimmende Estriche sollen zwischen den einzelnen Räumen durch Dämmstreifen getrennt werden.</p>rn<p>2.4.1.3.5. Schwimmende Estriche in Feuchträumen</p>rn<p>In Feuchträumen, z. B. in Bädern, ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Einschaltung dauerplastischer Zwischenlagen nach Bild 8, zu verhindern, daß die Massivfußböden am Wandanschluß Trittschall auf die Wände übertragen. Dies gilt auch für die Anschlüsse des Fußbodens an Rohrdurchführungen.</p>rn<p>Bild 8 zeigt ein Beispiel mit einem Massivfußboden aus Bodenfliesen mit und ohne Kehlsockel. Wenn Feuchtigkeitssperrungen auszuführen sind, müssen die Abdeckungen der Dämmschichten als Dichtung gegen Oberflächenwasser (z. B. 2Iagig geklebt) ausgebildet werden. Die Dämmschichten müssen dann aus wenig zusammendrückbaren Platten (z. B. 10 mm dick aus Korkschrot, mineralischen Faserdämmstoffen oder harten Schaumkunststoffen) bestehen, auf die unmittelbar geklebt werden kann.</p>rn<p>In übereinanderliegenden Arbeitsküchen, Bädern und Aborten reichen etwas steifere Dämmschichten unter den Estrichen aus, da der geforderte Schallschutz nicht in lotrechter, sondern nur in waagerechter oder schräger Richtung zum nächstliegenden fremden Wohnraum hin gewährleistet sein muß (siehe Blatt 2, Tabelle 1, Fußnote 4).&nbsp;<br />_______________________________________________________________________<br />6) Siehe Abschnitt 2.1.2.1, Tabelle 1, Fall b. In die dort aufgeführte Zahlenwertgleichung ist f0 = 85 Hz (&lt; 100 Hz) eingesetzt worden.</p>rn<p><br />2.4.2. Holzbalkendecken</p>rn<p>Der Luft- und Trittschall wird bei Holzbalkendecken in erster Linie über die Balken übertragen, wenn Holzfußboden und Unterdecke unmittelbar an den Balken befestigt sind (siehe Bild 9). Querschnitt und Steifigkeit der Balken sind deshalb für den Schallschutz einer Holzbalkendecke bestimmend.</p>rn<p>Da bei Ausführung nach Bild 9 - selbst bei verhältnismäßig großen Balkenquerschnitten - ein ausreichender Schallschutz nicht mit Sicherheit erreicht wird, sollten Balken und Fußboden (siehe Blatt 3, Bild 3 bis 5) oder Balken und Unterdecke (siehe Blatt 3, Bild 6) voneinander getrennt werden.</p>rn<p>Werden sowohl der Fußboden als auch die Unterdecke von den Balken getrennt, lassen sich auch die für einen erhöhten Schallschutz nach Blatt 2, Tabelle 1, vorgeschlagenen Werte LSM &nbsp;+ 3 dB, TSM &nbsp;+ 10 dB) erreichen (siehe Blatt 3, Abschnitt 2.2).</p>rn<p>Zwischenräume zwischen Balken und Wand oder anderen Bauteilen, z. B. Massivdecken oder Stahlträgern, müssen gegen den Durchgang von Luftschall abgedichtet werden. Der zwischen Balken und Wand oft vorhandene Zwischen raum von 40 bis 60 mm ist in Höhe der Balkenunterkante durch eine Latte oder vorkragende Steinschicht abzuschließen und mit dem Deckenfüllstoff auszufüllen.</p>